Die ägyptische Tourismusbehörde (ETA) wurde 1981 durch das Präsidialdekret Nr. 134 als dem Tourismusministerium angegliederte Regulierungsbehörde gegründet. Die Mission von ETA besteht darin, den internationalen Tourismus anzukurbeln, indem es die facettenreiche Geschichte und Zivilisation Ägyptens bewirbt und die Fülle an vielfältigen Touristenattraktionen des Landes hervorhebt. Ein Teil der Aufgabe von ETA besteht darin, auch alle Hindernisse anzugehen, die dem Wachstum des ägyptischen Tourismussektors im Wege stehen könnten. Ziel ist es außerdem, den Inlandstourismus zu fördern, das Tourismusbewusstsein im ganzen Land zu stärken und die Verbindung zwischen den Ägypter:innen und ihrem Erbe zu stärken.
ETA arbeitet daran, seine Ziele zu erreichen, indem es:
- • Ägyptens Vielfalt und Mannigfaltigkeit als attraktives Reiseziel hervorheben
- • Entwicklung von Marketingstrategien und -programmen zur Förderung des internationalen und inländischen Tourismus
- • Bereitstellung technischer und Marketingunterstützung in Abstimmung mit relevanten Einrichtungen zur Tourismusförderung
ETA organisiert und sponsert außerdem Tourismus-, Sport-, Sozial-, Kultur-, Unterhaltungs- und Bildungsveranstaltungen an Touristenattraktionen, archäologischen Stätten und Museen in ganz Ägypten. Diese Aktivitäten beleuchten die Erlebnisvielfalt Ägyptens und unterstreichen den Wettbewerbsvorteil des Landes als Reiseziel für internationale Reisende.
Den Vorsitz im ETA-Verwaltungsrat führt der Minister für Tourismus. Zu seinen Mitgliedern gehören der CEO der ETA und Vertreter relevanter Organisationen wie die Geschäftsführer der Egyptian Tourism Federation (ETF), der Egyptian Travel Agents Association und der Egyptian Hotel Association; der Vorsitzende der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde; der Generalsekretär des Obersten Rates für Altertümer; der Generaldirektor des Großen Ägyptischen Museums; und vier weitere Experten für den Tourismussektor. Diese Struktur steht im Einklang mit dem Dekret Nr. 1523 aus dem Jahr 2020, das vom Premierminister als Änderung der Bestimmungen des Präsidialdekrets Nr. 134 aus dem Jahr 1981 zur Einrichtung der ETA erlassen wurde. Der ETA-Vorstand ist dafür verantwortlich, die allgemeinen Richtlinien der ETA festzulegen und die notwendigen Entscheidungen zu treffen, um zur Erreichung ihrer Ziele beizutragen.